Anmeldung an weiterführenden Schulen - Verfahren und Fristen für Familien von Viertklässlern in Köln
In Köln wechseln voraussichtlich rund 9.300 Viertklässler zum Schuljahr 2020/2021 an weiterführende Schulen. Bis zum 31. Januar 2020 erhalten sie mit ihrem Halbjahreszeugnis einen Anmeldeschein mit der Schulformempfehlung ihrer Grundschule. Diese Unterlagen müssen sie bei der Anmeldung an der gewünschten Schule vorgelegen.
Anmeldungen zu den städtischen Gesamtschulen sind von Freitag, 31. Januar, bis Freitag, 7. Februar 2020, möglich. Die Entscheidungen über die Aufnahme erfolgen ab dem 10. Februar, die über die Kinder im Gemeinsamen Lernen ab 19. Februar 2020. Da an den Kölner Gesamtschulen für das kommende Schuljahr mit mehr Anmeldungen zu rechnen ist, als Schulplätze vorhanden sind, hat die Obere Schulaufsichtsbehörde für diese Schulform ein vorgezogenes Verfahren zugelassen. So können sich Schülerinnen und Schüler, die aus Kapazitätsgründen keinen Platz an einer Gesamtschule finden, ohne Benachteiligung an Schulen anderer Schulformen anmelden.
Nach Karneval startet die Anmeldephase an den übrigen Schulformern der Sekundarstufe I. Die städtischen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien nehmen Anmeldungen von Aschermittwoch, 26. Februar, bis Mittwoch, 4. März 2020, entgegen. Bei Abgabe der Anmeldung berät die Schulleitung zu Erfolgsaussichten von Zweitwünschen. Der Versand der Entscheidungen über die Aufnahme an den Haupt-, Realschulen und den Gymnasien erfolgt ab dem 14. April 2020. Die Bescheide gehen den Familien ab Ende der Osterferien zu. Die tatsächlichen Postlaufzeiten variieren je nach Zustelldienst und können mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Es erfordert eine enge Abstimmung zwischen Schulen, dem Schulträger und der Schulaufsicht, insbesondere im Hinblick auf das Gemeinsame Lernen in der Sekundarstufe I. Die Schulverwaltung erstellt auf Grundlage der Abstimmung mit der Schulaufsicht den Ablauf für das Verfahren.
Unmittelbar nach Abschluss der Aufnahmeentscheidung an den städtischen Gesamtschulen wird die Verwaltung, voraussichtlich am 14. Februar 2020, ein vorläufiges Fazit zum Anmeldeverfahren an dieser Schulform veröffentlichen. Über das Ergebnis der Anmeldungen an allen weiteren Schulformen, insbesondere an den Gymnasien, wird voraussichtlich in der zweiten Woche der Osterferien (ab 14. April 2020) informiert.