FAQ-Schul-IT


Wir bieten diese Seite an, um allen am Themengebiet »Schul-IT« interessierten, eine zentrale Anlaufstelle zu bieten. Zielsetzung ist es, ihnen ab sofort über die FAQs aus der Kölner IT-Bildungslandschaft die gewünschten Antworten zu geben. 

Erklärvideos zum Thema »Apple/ App-Selfmanagement im MDM«


► Erklärvideos zur »Kölner SchulApp KIKS« (YouTube-Playlist)


► Erklärvideos zum Thema »UCS« (YouTube-Playlist)


Hinweise zur Erstinbetriebnahme der mobilen Endgeräte für Lehrkräfte! 


Fragen zum Themenbereich »Digitales« aus den Regionalkonferenzen 2022


► MOBILE ENDGERÄTE FÜR SCHÜLER*INNEN

Wann werden die Geräte an die Schulen verteilt?

Die Verteilung der Geräte erfolgt bereits seit dem Frühjahr sukzessive und ist u. a. abhängig von Liefermöglichkeiten des Handelspartners. Der aktuelle Roll-Out beginnt ab dem 18.01.2021. 
Die Schule wird telefonisch vom Lieferanten kontaktiert um einen Liefertermin zu vereinbaren.

Wie erfolgt die Verteilung der Geräte für Schülerinnen und Schüler?

Die Genehmigung der mobilen Endgeräte für die Schüler*innen erfolgt nach Abgleich der von der Schule beantragten Geräte mit der aufgrund des kommunalen Sozialindex ermittelten Anzahl an erforderlichen Geräten. Hierbei werden die in Schule evtl. bereits vorhandenen Geräte auch berücksichtigt.

Wie erfährt die Schule wie viele Geräte genehmigt wurden? 

Die Bedarfsmeldungen der Schulen sind im Rahmen des üblichen Beschaffungsverfahrens über das Bedarfsmodul tIPS erfolgt. Hier werden auch die Genehmigungen und die Anzahl der genehmigten Geräte vermerkt und sind durch die Schule abrufbar.

Wer entscheidet über die Verteilung innerhalb der Schule?

Innerhalb der Schule entscheidet die Schulleitung welche Schüler*innen mit den Geräten ausgestattet werden sollen.

Wie kann die Ausleihe der Geräte für die Schüler*innen erfolgen?

Das Procedere der Ausleihe von mobilen Endgeräten an Schüler*innen ist im (internen) IntraNet der Stadt Köln hinterlegt: http://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/intranet/index.html [⇒ Zugriff nur mit IntraNet-Zugang möglich]

Erfolgt die Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten unabhängig von der WLAN-Anbindung?

Ja, grundsätzlich erfolgt die Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms, um Schüler*innen die aufgrund der häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können, im Bedarfsfall ein mobiles Endgeräte zur Nutzung entgeltlos zur Verfügung stellen zu können. 
Vorrangiges Ziel des Sofortausstattungsprogramms ist, dass diesen Schüler*innen ein Gerät im Fall des Distanzlernens zur Verfügung steht.

Ist es möglich, das Gerät mit seiner privaten Apple-ID zu verbinden, um so auf seine eigenen Daten zugreifen zu können?

Die Nutzung einer privaten Apple-ID ist in der ausgelieferten Konfiguration der Geräte nicht möglich.

Sind die Geräte auch außerhalb des schulischen WLAN einsetzbar?

Die ausgelieferten mobilen Endgeräte sind bewusst so konfiguriert, dass sie in jedem zugänglichen WLAN genutzt werden können.


► DIEBSTAHLSCHUTZ

Sind die Geräte gegen Diebstahl geschützt?

Alle mobilen Endgeräte, die über den Schulträger Stadt Köln in Schulen ausgeliefert werden und Eigentum der Stadt Köln sind, sind in ein zentrales Managementsystem (⇒ sog. Mobile-Device-Management) eingebunden und können nach formeller Beauftragung hierüber örtlich nachverfolgt und ggf. auch direkt gesperrt werden.


► WLAN- AUSSTATTUNG

Wann erfolgt die WLAN Ausstattung aller Schulen?

Aktuell sind 246 Schulgebäude mit einem vollflächigen WLAN ausgestattet. Die Versorgung der restlichen 48 Bestandsgebäude wird zeitnah und mit Priorität verfolgt.


► MOBILE ENDGERÄTE FÜR LEHRER*INNEN

Wer darf die iPads für Lehrkräfte beantragen?

Die Antragstellung ist bereits abgeschlossen. Die Anträge wurden pro Schule (i.d.R. durch die Schulleitungen) gestellt.

Wann werden die Endgeräte für die Lehrkräfte ausgeliefert? 

Die Auslieferung der mobilen Endgeräte für Lehrkräfte erfolgt ab dem 25.Januar 2021.

Wer erhält ein mobiles Endgerät?

Die Schulen konnten bis zum 22.11.2020 über das tIPS Bedarfsmodul ihre Bedarfe melden. 
Gemäß der aktuellen Förderrichtlinie gilt als Berechnungsgrundlage: alle mit den amtlichen Schuldaten bis zum Erhebungsstichtag (15.10.2019) von der Stammschule gemeldeten Lehrkräfte, einschließlich der Lehramtsanwärter, aber auch weiteren Personen, die an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schule beteiligt sind. Die max. Gesamtzahl der zu beschaffenden Geräte richtet sich nach der Höhe der zur Verfügung gestellten Fördermittel. 

Die Verteilung an die Schulen richtet sich nach den von dort gemeldeten Bedarfen im Abgleich mit der von der Bezirksregierung Köln gemeldeten Anzahl an Personal an den Kölner Schulen. Die Anzahl der zu beschaffenden mobilen Geräte ist somit begrenzt. 

Dürfen auch iPad Stifte beantragt werden?

Die Beschaffung von Apple-Pencil durch den Schulträger ist aufgrund des zur Verfügung stehenden Budgets nicht möglich.

Kann der eigene Apple Pencil verwendet werden?

Eigene Apple-Pencil können mit den iPads verwendet werden. Die genaue Modelbezeichnung welche mit dem iPad kompatibel ist lautet: Apple Pencil - 1. Generation (MK0C2ZM/A)

Ist die Tastatur dabei oder muss diese zusätzlich beantragt werden?

Die iPads werden mit einem entsprechenden Case inkl. Bluetooth-Tastatur ausgeliefert.
Der Anschluss weiterer externer Peripheriegeräte via Bluetooth ist selbstverständlich möglich und der Kompatibilität vorbehalten nicht eingeschränkt.

Ist es möglich, das Gerät mit einer (privaten) Apple-ID zu verbinden, um so auf seine eigenen Daten zuzugreifen?

Die Nutzung von (privaten) Apple-IDs und der dafür notwendigen Verwendung von Anlagen zur elektronischen Datenvereinbarung aus dem nicht europäischen Ausland ist aufgrund der Förderrichtlinien und der Nutzungsvereinbarung nicht zulässig.

Kann ich mir den AppStore freischalten lassen, damit ich selber Apps installieren kann?

Für die Nutzung des AppStore ist eine (private) Apple-ID notwendig, dessen Nutzung sich nicht mit den o.g. Richtlinien etc. vereinbaren lässt. Zusätzlich ist die unorganisierte Verwendung beliebiger Apps auf Grund der Zugriffsmöglichkeiten in der pädagogischen Infrastruktur - KSN-WLAN - nicht mit dem Sicherheitsanforderungen zu vereinbaren.

Nach dem Einspielen eines Backups befinden sich keine Apps auf dem Endgerät, ich kann diese aber nicht wie aufgefordert herunterladen. Wie erhalte ich wieder die für meine Schule ausgewählten Apps auf mein Endgerät?

Nach dem Einspielen eines Backup ist es notwendig, dem NetCologne SchulSupport zu informieren, damit die Installation der Apps auf dem Endgerät erneut erfolgt.

Kann die Eingabe der Zeugnisnoten über das iPad erfolgen?

Für den Prozess der Noteneingabe hat der Schulträger für alle Kölner Schulen in städtischer Trägerschaft SchILDweb in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine webbasierte Anwendung um diesen Prozess in Gänze abzubilden. Auch mittels der zur Verfügung gestellten iPADs kann dieser Prozess vollständig abgebildet werden.


► SUPPORT 

Ist es möglich einen festen AnsprechpartnerIn bei NetCologne zu erhalten, der in einem gewissen Rhythmus regelmäßig an die Schulen kommt? 

Die Zuweisung eines festen Ansprechpartners ist aufgrund der aktuellen Beauftragung des Netcologne-Schulsupports zur Zeit nicht umsetzbar.

Wer führt den Support durch – bei Rückfragen (Hardware/ Software)?

Der technische Support wird durch die NetCologne sichergestellt. Fragen bitte über den IT-Ansprechpartner der Schule (oder die Schulleitung).


► NUTZUNG & ORGANISATION

Wie ist die Vergabe der Geräte organisiert? Ist die Schulleitung (ähnlich einer Schlüsselausgabe) dafür verantwortlich? 

Grundsätzlich ist die Schulleitung dafür verantwortlich, fungiert auch als Ansprechpartner*in gegenüber dem Schulträger und ist dem Schulträger gegenüber nachweispflichtig. Für die rein organisatorische Geräteverwaltung steht SchILDmedia zur Verfügung.

Können immer wieder neue Geräte nachgeordert werden? 

Nein. Die Anzahl der Geräte, die zur Verfügung gestellt werden können, ist durch den Umfang der bewilligten Fördermittel begrenzt.

Wird es einen mobilen Internetempfang geben? 

Nein, die durch den Schulträger beschafften Geräte sehen dies nicht vor.

Wo können die angeschafften Geräte überall genutzt werden (Hotspot, WLAN usw.)?

Die Geräte können, sofern die Apps eine Offline-Nutzung (ohne Internet) anbieten, sowohl außerhalb eines WLAN-Netzes, aber auch in jedem zugänglichen WLAN-Bereich genutzt werden.

Wie sind die Geräte versichert gegen Diebstahl und Schäden? Wer kommt dafür auf?

Die Geräte sind nicht durch den Schulträger versichert. Es gilt der Selbstversicherungsgrundsatz. Die Konfiguration umfasst auch für die mobilen Endgeräte für Lehrer*innen einen gewissen Diebstahlschutz bzw. eine Möglichkeit zur Ortung und Sperrung nach Einhaltung des Meldeweges.

Gibt es Ersatz für beschädigte mobile Endgeräte für Lehrkräfte? 

Die Möglichkeit der Ersatzbeschaffung besteht aufgrund der begrenzten Fördermittel grundsätzlich nicht. 

Wo können Daten außerhalb des lokalen Gerätespeichers der iPads gesichert werden?

Die Grundkonfiguration sieht die lokale Datenspeicherung (auf dem iPad) vor. Zur zusätzlichen Ablage der nicht äußerst sensiblen Daten stehen die in der Schule bereits üblichen Cloud-Lösungen als zusätzliche Option der Datensicherung oder Auslagerung zur Verfügung (LOGINEO NRW und/oder ucloud4schools, KIKS). Daneben ist die Sicherung der Daten sowie ein volles Backup (via iTunes) auch auf privater Hardware möglich. Dabei ist auf eine datenschutzkonforme Ablage zu achten. 

Können die Lehrer iPads auch in Verbindung mit den Beamern in den Klassenräumen genutzt werden? 

Grundsätzliche können alle Endgeräte mit einem aktuellem iOS Betriebssystem (iPhone, iPad) drahtlos als Zuspielgerät, welche das AirPlay-Protokoll unterstützen (z. B.via Apple TV), auf die in den Unterrichtsräumen installierten Bildwiedergabeflächen (z. B. Beamern) zugreifen.

Dürfen private Endgeräte dann im pädagogischen WLAN weiter genutzt werden - beispielsweise zum Drucken von Arbeitsblättern?

Die Nutzung von privaten Endgeräten ist wie bisher im BYOD-Netz möglich.


► SOFTWARE/ OFFICE PAKET

Ist Microsoft 365 auf den Geräten vorinstalliert? 

Es sind keine Apps aus dem Leistungspakte Microsoft365  installiert. Wenn Ihre Schule zur Nutzung berechtigt und lizensiert ist, muss die Installation über den IT-Ansprechpartner der Schule bzw. die Schulleitung beim Netcologne Schulsupport beauftragt werden.

Vorgesehen zur Nutzung von Microsoft365 mittels der durch den Schulträger beschafften Lizenzen, sind die Schulen ab Sekundarstufe I.

Welche Apps sind vorinstalliert? Ist das Installieren von Apps/Software durch Lehrkräfte möglich? 

Durch die Medienberatung im Kompetenzteam der Stadt Köln wurde eine Liste an Apps zusammengestellt, die jeweils zum Einsatz in der jeweiligen Schulform empfohlen werden. Gemeinsam mit den Endgeräten wurde ein entsprechendes Guthaben zum Kauf dieser Apps von der Schulträgerin beschafft. Der Kauf und die Installation der Apps erfolgt durch den Supportdienstleister Netcologne.

Die für die jeweilige Schulform bestimmten kostenfreien Apps sind bei Auslieferung entweder bereits auf den Schüler*innen und Lehrer*innen iPads vorinstalliert, oder werden im Zuge der Erstinbetriebnahme installiert.

Sollten darüber hinaus individuell weitere (kostenpflichtige) Apps notwendig sein, kann die jeweilige Schulleitung, bzw. eine von der Schulleitung verantwortlich benannte Person den Kauf und die Installation dieser Apps per Ticket mittels der beigefügten Listen an NetCologne melden. Auf diesem Weg können nicht benötigte Apps auch wieder von den Geräten entfernt werden. 
► Zu den Vorlagen »App-Installation« auf ucloud4schools.

Sind die Anwendungen KIKS-Chat und ucloud4schools bereits installiert? 

Nein. Die Installation kann analog über die bekannten Meldewege über den SchulSupport der NetCologne beauftragt werden.

Ist Arbeiten an einem Homepage-Baukasten vom iPad aus möglich? 

Das kommt auf die »Baukasten«-Anwendung an. Teilweise kann es dazu kommen, dass gewisse Webanwendungen nicht für Touch-Geräte ausgelegt und somit nicht wie gewohnt nutzbar sind.

Kann in der Kalender-App ein eigener Kalender hinzugefügt werden - mit automatischer Synchronisation, z. B. der von LOGINEO NRW/ LOGINEO LMS (CalDAv auf ⇒ Apple Gerät)? 

Auch dies ist möglich.

Wie kann eine ordentlich funtionierende Einbettung in das bestehende Windows basierte Schulnetzwerk (cDesk) gewährleistet werden? Ist der Citrix Receiver installiert, so dass man als SL auf cDesk mit dem SMS-Token zugreifen kann? 

Nein, der Citrix Receiver (Citrix Workspace) ist nicht vorinstalliert. Für Personen, die bereits einen Zugang zum Verwaltungsnetz der Stadt Köln besitzen, besteht die Möglichkeit, diese App per Ticket an die NetCologne zur Installation auf das der Person gehörende Endgerät zu beauftragen. 


⇒ Falls Ihre Schule bereits auf das neue Betriebskonzept »AppSelfmanagement« für iPads umgestellt ist, kann die für iPads zustände Lehrkraft den Citrix Receiver (Citrix Workspace) eigenständig einem App-Katalog zuordnen und somit allen Lehrkräften die Installation ermöglichen.

Ist Moodle für LOGINEO LMS und die LOGINEO Messenger-App standardmäßig installiert? 

Nein. Die Installation kann analog über die bekannten Meldewege beauftragt werden.

Was muss ich bei der Erstinbetriebnahme beachten? 

Vergewissern Sie sich, dass Ihr Gerät mit einer externer Stromzufuhr verbunden ist bzw. aufgeladen wird und Sie mit dem WLAN/ Internet verbunden sind. Die Ersteinrichtung kann je nach Internetanbindung mehrere Stunden (3-6h) dauern.

Die mitgelieferte Tastatur funktioniert nicht und es leuchtet auch nichts. Was kann ich tun? 

Wenn beim Einschalten der Tastatur keine blaue LED leuchtet, schließen Sie bitte die Tastatur mit dem mitgelieferten USB-Kabel an einer externen Stromquelle und laden es auf. 

 

► UCS

Wo erhalte ich meine UCS-Kennung?

Falls Ihnen Ihre UCS-Kennung (Benutzername + Initialpasswort) noch nicht bekannt ist, erhalten Sie diese von der Schulleitung oder durch eine von der Schulleitung beauftragten Person.

Muss ich das Initial-Kennwort zurücksetzen?

Ja. Da dieses Passwort automatisch generiert wurde, müssen Sie vor Nutzung der angebundenen Dienste ein persönliches Passwort festlegen. Die Änderung Ihres Passworts können Sie jeder Zeit über https://portal.schule.koeln durchführen.

Wie kann ich ganz einfach mein Initial-Kennwort für UCS@school ändern? [Erklärvideo: 1:18 Minuten]



Autor: Fachverfahren Schulen und Kitas, Stadt Köln, 03.05.2022

Wie kann ich mein UCS-Passwort, falls ich es vergessen habe, zurücksetzen?

Mit der Einrichtung der zentralen Benutzerverwaltung wurden durch den Dienstleister NetCologne für Ihre Schule UCS@School-Administratoren definiert (i.d.R. die IT-Beauftragten Ihrer Schule). Diese Personen habe die Berechtigung die Passwörter für Lehrkräfte zurückzusetzen. Bitte kontaktieren Sie diese um Ihr Passwort zurückzusetzen

Wie kann ich eine Mitarbeiter*in in SchILDzentral anlegen [Erklärvideo: 2:54 Minuten ]



Autor: Fachverfahren Schulen und Kitas, Stadt Köln, 03.05.2022