Liebe Alle,
wir (einige Eltern, hier 6er) überlegen, welche Hürden es zu nehmen gäbe, um ein iPad im Unterricht als 'Auge und Ohr' für Daheimgebliebene Schüler nutzen zu können. Gemacht wurde es schon (mit Zoom und iPad Pro) und funktionierte offensichtlich sehr gut.
Hintergrund ist natürlich, dass sich die Erkältungssymptome bald häufen werden und damit auch die Zahl der 'Homeschooling' Fälle.
Man müsste natürlich eine nachhaltige Policy entwickeln, dass es absolut keine Aufzeichnungen geben darf. Aber ansonsten? Einmal das Setting definieren? Wir fragen gerade bei uns, ob es Lehrer gibt, die das demnächst als Pilotprojekt umsetzen würden. Schüler könnten selber Kamerakind sein und den Aufbau übernehmen.
In meinen Augen spricht sehr viel dafür, dass man das auch standardmäßig immer im Unterricht anbieten kann, sobald mehr als, sagen wir drei Kinder fehlen.
Und für uns Eltern wäre es echt toll zu wissen, dass das Kind zu Hause etwas sinnvolles macht, mit dem Stoff hinterherkommt und man selber etwas (dann gezwungenermaßen im Homeoffice) arbeiten kann, ohne dass man laufend gefragt wird: Papaaa, kann ich nicht doch etwas ... :/
Liebe Grüße,
Florian
Hi Florian,
wenn ein Kind ein Risikopatient ist und dauerhaft zuhause bleiben muss, gibt es (mind. in Hessen) die (durch vorübergehende Gesetzgebung bis 31. März 2021 geschaffene und strikt eingeschränkte) Option des Streams, wenn _alle_ zustimmen (alle Schüler*innen und deren Eltern, bei Klasse 6 die Eltern)). Diese Möglichkeit ist strikt auf Kinder begrenzt, die Risikopatienten sind.
Wenn ein Kind krank ist und deshalb kurzfristig zuhause bleibt, ist das Kind krank. Für solche Fälle ist nach meinem Wissen in keinem Bundesland eine Videoteilnahme vorgesehen bzw. rechtlich möglich. Schon für den Videostream für Risikopatienten mussten Gesetze (vorübergehend) an die Pandemie angepasst werden.
Der Unterricht ist für alle ein geschützter Raum. Dass ein Kind mal ein paar Tage mit Schniefnase zuhause bleiben muss, ist kein schulrechtlich vorgesehener Grund, den Unterricht für Videostreaming zu öffnen.
Als Lehrer*innen in Hessen sind wir dienstlich verpflichtet, wenn z. B. kein Videostream zustande kommt, da nicht alle Zustimmungen vorliegen, Kinder, die Risikopatienten sind, zu unterrichten.
Eine besonderer Unterricht für Kinder, die mit Erkältungssymptomen oder anderen Krankheiten zuhause bleiben, ist nicht vorgesehen. Hier wird das Kind in der Regel durch den Krankheitspartner in der Klasse informiert, was im Unterricht bearbeitet wurde, bekommt das Kind auf diesem Wege gegebenenfalls Arbeitsmaterial.
Wenn ein Kind langfristig erkrankt, wird es über die Schule für Kranke betreut.
Die elterliche Idee mag sich einfach anhören, wäre in Hessen aber weder etwas, das von den Schulen umgesetzt würde, noch etwas, das rechtlich möglich wäre.
Grüße
Torsten
Hallo Herr Gewecke,
Sie können auch gerne unser Community-Mitglied Stefanie Uerberjahn von der Villa Wewersbusch aus Velbert kontaktieren.
Ihr EDU-TEAM Köln
Am Beste wird sein, wir telefonieren dazu. Schriftlich ist ist eine Klärung etwas umständlich. Schreiben Sie mich doch einfach per E-Mail (thorsten.nassauer@kt.nrw.de) an.
Grüße