Anmeldeverfahren für Schuljahr 2019/20 und Fristen - nach Gesamtschulen folgt Verfahren für Haupt-, Realschulen und Gymnasien

In Köln wechseln voraussichtlich mehr als 9.000 Viertklässler zum Schuljahr 2019/2020 auf weiterführende Schulen. Bis zum 8. Februar 2019 erhalten sie zusammen mit ihrem Halbjahreszeugnis auch einen Anmeldeschein mit der Schulformempfehlung ihrer Grundschule, die für die Anmeldung an der gewünschten Schule vorzulegen sind.
Anmeldungen an den städtischen Gesamtschulen sind ab Freitag, 8. Februar, bis Freitag, 15. Februar 2019, möglich. Die Entscheidungen über die Aufnahmen fallen ab 18. Februar, die für die Kinder im Gemeinsamen Lernen, also Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, ab 27. Februar 2019. Da an den Kölner Gesamtschulen für das kommende Schuljahr mit mehr Anmeldungen zu rechnen ist, als Plätze vorhanden sind, hat die obere Schulaufsichtsbehörde ein vorgezogenes Verfahren zugelassen. Schülerinnen und Schüler, die aus Kapazitätsgründen keinen Platz an einer Gesamtschule finden, können sich dadurch ohne Nachteile am Anmeldeverfahren der anderen Schulformen beteiligen.

Nach Karneval startet die Anmeldephase an den übrigen Schulformen der Sekundarstufe I. Die städtischen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien nehmen die Anmeldungen in der Woche ab Aschermittwoch, 6. März, bis Mittwoch, 13. März 2019, entgegen. Bei Abgabe der Anmeldung beraten die Schulleitungen zu Erfolgsaussichten von Zweitwünschen. Nach den Osterferien, am Montag, 29. April 2019, wird an alle Eltern zeitgleich die Entscheidung über die Aufnahme an diesen Schulformen per Post versandt.

Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren unterliegt gesetzlichen Vorgaben und erfordert eine enge Abstimmung zwischen Schulen, dem Schulträger und der Schulaufsicht, insbesondere im Hinblick auf das Gemeinsame Lernen in der Sekundarstufe I. Die Schulverwaltung erstellt auf Grundlage der Abstimmung mit der Schulaufsicht den Ablauf für das Verfahren.

Erweiterung des Schulangebots zum Schuljahr 2019/2020
Die Stadt Köln erweitert zum Schuljahr 2019/2020 das Schulangebot. Zwei neue Gesamtschulen gehen mit der Klasse fünf an den Start. Voraussetzung für die Gründung der neuen Schulen ist eine ausreichende Anzahl von Anmeldungen in den Eingangsklassen dieser Schulen:

  • Die Anmeldungen für die Eingangsklassen der neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal, Berrenrather Straße (Sülz), werden vom 8. bis 15. Februar 2019 im Schulgebäude in der Berrenrather Straße 488, 50937 Köln, entgegengenommen.

  • Die Anmeldungen für die Eingangsklassen der neuen Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad (Dellbrück) werden vom 8. bis 15. Februar 2019 am Schulstandort Dellbrücker Mauspfad 198-200, 51069 Köln, entgegengenommen.

Unmittelbar nach Abschluss der Aufnahmeentscheidung an den städtischen Gesamtschulen wird die Verwaltung voraussichtlich am 22. Februar 2019 ein vorläufiges Fazit zum Anmeldeverfahren an dieser Schulform veröffentlichen und mitteilen, ob die erforderlichen Anmeldezahlen zur Gründung der neuen Gesamtschulen erreicht wurden. Über das Ergebnis der Anmeldungen an allen weiteren Schulformen, insbesondere an den Gymnasien, wird nach den Osterferien informiert.