Karliczek: 500 Millionen können für Schülerlaptops fließen
Bund-Länder-Vereinbarung zur Ausleihe von digitalen Endgeräten an Schulen tritt in Kraft.
Schulen sollen digitale Endgeräte an Kinder und Jugendliche ausleihen, die in ihrer häuslichen Umgebung nicht darauf zugreifen können. Der Koalitionsausschuss hat Ende April beschlossen, hierfür zusätzliche 500 Millionen Euro für den DigitalPakt Schule bereitzustellen. Nachdem in den vergangenen Wochen alle Länder die Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule unterzeichnet haben, hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek heute mit ihrer Unterschrift den Weg dafür freigemacht, dass Schulen digitale Endgeräte beschaffen und an Schülerinnen und Schüler ausleihen können, die zuhause über keine entsprechende technische Ausstattung verfügen.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
»Die Corona-Pandemie ist für uns alle eine große Bewährungsprobe. Das gilt in besonderer Weise auch für unser Bildungssystem. Seit Beginn der aktuellen Ausnahmesituation mussten sich Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern schnell auf neue Lernumstände einstellen.
Gute Bildung muss auch in herausfordernden Zeiten selbstverständlich sein. Bildungsbiographien sollen durch die Pandemie keine Brüche bekommen. Dafür ziehen Bund und Länder an einem Strang.
Digitales Lernen hat bereits in den zurückliegenden Wochen im ganzen Land deutlich an Bedeutung gewonnen. Das dürfen wir auch als Chance begreifen. Die Digitalisierung der Schulen hat einen großen Schritt nach vorne gemacht. Aus diesen Erfahrungen wollen wir lernen. Und darauf wollen und werden wir aufbauen.
Wir alle wollen, dass die Schulen nach den Sommerferien zum Präsenzunterricht zurückkehren können. Zugleich müssen wir sicherstellen, dass digitaler Unterricht für alle Kinder und Jugendlichen auch zu Hause möglich ist.
Ich bin deshalb froh, dass uns für die vom Koalitionsausschuss beschlossenen 500 Millionen Euro so schnell eine praktische und lebensnahe Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule gelungen ist. Schülerinnen und Schüler, die zuhause nicht auf digitale Endgerätezurückgreifen können, sollen sich Laptops oder Tablets bei ihrer Schule ausleihen können. Die 500 Millionen Euro Bundesmittel werden durch einen Eigenanteil der Länder in Höhe von zehn Prozent ergänzt.
Auf Wunsch der Länder werden die Mittel unter ihnen nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Die Länder werden nun schnell Landesregelungen erlassen, nach denen die Endgeräte beschafft und dann von den Schulen vor Ort nach eigenem Ermessen an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden können.
Die Situation vor Ort ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Die Wiederaufnahme von Unterricht nach den Sommerferien geschieht möglicherweise nicht überall gleich. Vielleicht unterscheidet sich das Verhältnis von Präsenz- und Online-Unterricht sogar von Klasse zu Klasse. Die Verantwortlichen vor Ort kennen die individuellen sozialen Lagen ihrer Schülerinnen und Schüler am besten. Deswegen können die Schulen am besten entscheiden, wie die Geräte eingesetzt werden. Das gilt sowohl für soziale Bedarfe wie auch für pädagogische Erfordernisse. Die Geräte bleiben im Eigentum der Schule und können dort auch später im Regelbetrieb weiter genutzt werden.
Wenn Schulen Hard- und Software für die Erstellung von Online-Lerninhalten benötigen, können die Mittel auch dafür eingesetzt werden. Damit ermöglichen wir individuelle Lösungen vor Ort. Die Schulverantwortlichen wissen am besten, wem man wie helfen muss. Sie sollen die Mittel flexibel und nach konkreten Bedarfslagen nutzen. Wir wollen so zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen«...
Quelle: Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf => Bundesministerium für Bildung und Forschung