Corona-Krise: Das sind die Regeln zum Mund-Nasen-Schutz
Das Wichtigste ist, dass der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Der Mund-Nasen-Schutz sei nicht dafür da, dies zu unterlaufen, betonte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag (24.04.2020) in Düsseldorf. Er stellte die die Regeln zur Bedeckung von Mund und Nase vor, die ab Montag (27.04.2020) in Geschäften sowie Bussen und Bahnen Pflicht ist. Gesetzlich regelt dies Paragraf 12a der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Wo überall gilt die Pflicht?
Grundsätzlich gilt eine Empfehlung, immer dann Mund und Nase zu bedecken, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Verpflichtend jedoch wird es in Geschäften des Einzelhandels, Post- und Bankfilialen, Tankstellen und auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb einer gastronomischen Einrichtung, auf sämtlichen Flächen innerhalb von Shopping-Malls, Factory Outlets und ähnlichen Einrichtungen, in Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, beim Kundenkontakt von Handwerkern und Dienstleistern, in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen im Gesundheitswesen und im öffentlichen Personenverkehr, also in Bussen und Bahnen. Zum ÖPNV-Bereich werden auch Schulbusse, Haltestellen und U-Bahnhöfe gezählt.
Welche Ausnahmen gibt es?
Von der Pflicht Mund und Nase zu bedecken ausgenommen sind Menschen, die zum Beispiel als Kassiererin durch eine Abtrennung aus Plexiglas oder Glas geschützt sind, sowie Kinder, die noch nicht zur Schule gehen.
Außerdem Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, nicht das nötige »Einsichtsvermögen« haben wegen einer psychischen oder geistigen Behinderung und die im Rahmen einer Dienstleistung ein Fahrzeug lenken, also Taxi- und Busfahrer. Bei dem letzten Punkt gibt es aber eine Ausnahme von der Ausnahme: Denn beim Fahrunterricht müssen sowohl Fahrlehrer als auch -schüler Masken tragen. Diese Ausnahme sei in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium getroffen worden.
Denn im Auto gelte ansonsten, so Laumann, "dass man keine Masken tragen darf". Hintergrund ist wohl, dass man sich derartig vermummt, einer Radarkontrolle entziehen könnte. Man muss also aufpassen, sich nicht nach dem Einkauf gedankenverloren mit Maske hinters Steuer zu setzen.
Quelle: WDR.de