Pflichten

Corona-Krise: Das sind die Regeln zum Mund-Nasen-Schutz

Das Wichtigste ist, dass der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Der Mund-Nasen-Schutz sei nicht dafür da, dies zu unterlaufen, betonte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag (24.04.2020) in Düsseldorf. Er stellte die die Regeln zur Bedeckung von Mund und Nase vor, die ab Montag (27.04.2020) in Geschäften sowie Bussen und Bahnen Pflicht ist. Gesetzlich regelt dies Paragraf 12a der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.