Ministerin Gebauer: Land und EU unterstützen Schulträger mit 184 Millionen Euro für ein zweites Ausstattungsprogramm
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat Ende September die »Digitalstrategie Schule NRW« vorgestellt, mit der in Nordrhein-Westfalen rund zwei Milliarden Euro innerhalb von fünf Jahren bis 2025 in das Lehren und Lernen mit digitalen Medien investiert werden. Davon entfallen 184 Millionen auf ein zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, von denen 112 Millionen Euro von der Europäischen Union als Reaktion auf die Covid19-Pandemie aus dem Aufbauprogramm REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) finanziert werden.
Damit soll es Schulträgern ermöglicht werden, an Schulen in sozial benachteiligten Lagen alle Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auszustatten. Die Förderrichtlinien der Landesregierung für dieses zweite Ausstattungsprogramm sind nun in Kraft getreten und veröffentlicht. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte hierzu: »Die Landesregierung ist 2017 angetreten, um die Digitalisierung an den Schulen in unserem Land entscheidend voranzubringen. Schon im vergangenen Jahr haben wir viel Geld in die Hand genommen, um Lehrkräfte, aber auch bedürftige Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auszustatten. Dieses zweite Ausstattungsprogramm im Rahmen der Digitalstrategie ist ein weiterer Meilenstein für die Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen und zugleich ein großer Beitrag für Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Sie führt u.a. zu einer 1:1-Ausstattung von Schülerinnen und Schülern an Schulen in sozial benachteiligten Lagen in Nordrhein-Westfalen.«
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: »Mit dem europäischen Aufbauprogramm REACT-EU wollen wir die digitale und grüne Transformation in Nordrhein-Westfalen voranbringen. Die EU stellt dafür insgesamt 260 Millionen Euro zusätzlich für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Ich freue mich, dass 112 Millionen Euro davon in die Digitalisierung von Schulen fließen. Damit können wir die digitalen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern stärken und sie besser auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vorbereiten.«
Die Schulträger können nunmehr die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel (Budgets) für ihre in den Förderrichtlinien vorgesehenen Schulen mit nur einem Antrag auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern auf Dauer leihweise zur Verfügung gestellt. So wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler an digitalen Unterrichtsformaten und -inhalten teilnehmen können.
Im Rahmen des zweiten Ausstattungsprogramms aus Landes- und aus REACT-EU-Mitteln wird die Anschaffung mobiler Endgeräte wie Laptops und Tablets mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Ein Eigenanteil durch die Schulträger ist nicht zu erbringen. Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinien gilt ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 18. März 2021. Damit können alle durch Schulträger getätigten Beschaffungen für die berücksichtigten Schulen ab diesem Zeitpunkt gefördert werden. Die Mittel für die Förderprogramme aus Land und EU können von den Schulträgern bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden. Die Beschaffungen müssen bis zum 31. Dezember 2022 bei den Bezirksregierungen abgerechnet werden.
Durch das zweite Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler erhalten auf der Grundlage sozialer Faktoren in Anlehnung an den Schulsozialindex besonders belastete allgemeinbildende Schulen sowie Förderschulen, Weiterbildungskollegs und bestimmte Bildungsgänge an den Berufskollegs eine digitale Vollausstattung mit mobilen digitalen Endgeräten. Rund 370.000 Schülerinnen und Schüler werden davon profitieren.
Gleichzeitig können die Schulträger Mittel aus der Zusatzvereinbarung »IT- Administration« zum Digitalpakt Schule in Höhe von 105 Millionen Euro in Anspruch nehmen. Damit können sie Personal für Wartung und technische Unterstützung finanzieren.
Mit der »Digitalstrategie Schule NRW« hat das Ministerium für Schule und Bildung ein Gesamtkonzept seiner schul- und bildungspolitischen Ziele, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten für das „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ vorgelegt. Sie nimmt in besonderer Weise die Weiterentwicklung von Schule und Modernisierung von Unterricht hin zu einer zeitgemäßen Bildung in den Blick. Ein wichtiges Handlungsfeld dieser Digitalstrategie ist der Zugang zu digitalen Medien und digitaler Infrastruktur, der in Nordrhein-Westfalen geschaffen und sichergestellt werden muss.
Ministerin Gebauer: »Die digitale Aufholjagd der Landesregierung ist in vollem Gange. Das zweite Ausstattungsprogramm ist der nächste Schritt auf diesem Weg. Die Digitalisierung eines Schulsystems mit 2,5 Millionen Schülerinnen und Schülern sowie rund 200.000 Lehrkräften ist nicht nur eine finanzielle, organisatorische und technische Herausforderung, sondern es bedarf auch einer umfassenden pädagogischen sowie didaktischen Begleitung und ist nicht zuletzt im Rahmen der Fortbildung eine Personalentwicklungsaufgabe. All diese Aspekte packt die Landesregierung mit viel Elan im Rahmen der Digitalstrategie Schule NRW an. Wir investieren in die digitale Zukunft unserer Kinder. Die Digitalisierung erfasst zunehmend alle Bereiche unseres Lebens. Die Entwicklung bleibt rasant. Digitale Kompetenzen ergänzen die grundlegenden Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen und sie sollen das Erlernen und Beherrschen dieser Kulturtechniken durch einen pädagogisch klugen und gezielten Einsatz im Unterricht unterstützen. Mit großen Schritten führen wir das Bildungsland NRW in die digitale Zukunft.«
Weitere Informationen zur Digitalstrategie finden Sie im Bildungsportal und über das Aufbauprogramm REACT-EU auf REACT-EU (nrw.de). Direkt zu den Förderrichtlinien für das zweite Ausstattungsprogramm geht’s hier.