Einscannen & Kopieren in der Schule: Website schulbuchkopie.de informiert Lehrkräfte über Regeln und Praxisfragen
Werke für den Unterrichtsgebrauch an Schulen dürfen nur mit Einwilligung des Berechtigten vervielfältigt werden. Analoge oder digitale Kopien aus Schulbüchern ohne Erlaubnis der Verlage sind deshalb nicht erlaubt. Um Lehrerinnen und Lehrern trotzdem unkompliziert Scans und Kopien aus Schulbüchern zu ermöglichen, haben die Bundesländer mit den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition sowie den Bildungsmedienverlagen den Gesamtvertrag »Vervielfältigungen an Schulen« geschlossen.
Dieser so genannte »Fotokopiervertrag« gestattet es Lehrkräften an Schulen, für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch Scans und Kopien aus Schulbüchern zu erstellen und abzuspeichern: 15 %, maximal aber 20 Seiten, eines Druckwerkes dürfen kopiert und bei Werken, die ab 2005 erschienen sind, auch eingescannt werden.
Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Regelungen, ein umfangreiches FAQ mit Praxisbeispielen, eine Broschüre und ein Plakat zum Download finden Sie unter schulbuchkopie.de.
Das Plakat finden Sie zudem auch hier direkt in unserem Downloadbereich.
Quelle: Verband Bildungsmedien e. V.