Kinder- und Jugendpornografie - Schülerrat fordert mehr Aufklärung über Sexting
"Eigentlich machen sich Jugendliche strafbar, wenn sie Nacktbilder verschicken. Eine Psychologin mahnt jedoch an, Kinder nicht zu kriminalisieren - schließlich würden sich viele sexuell ausprobieren. Der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt bemängelt jedoch die wenige Aufklärung über Sexting an den Schulen. Der Lehrerverband sieht hingegen die Eltern in der Verantwortung über Sexualität und digitale Medien aufzuklären. Die Schule könne hierbei lediglich unterstützen.
Angenommen, Sie haben einen 14-jährigen Sohn. Der bekommt von seiner 13-jährigen Freundin ein Nacktbild bei WhatsApp geschickt. Einfach so, weil sie den Jungen gern hat und ihm vertraut. Dieses Bild wäre juristisch gesehen eine Straftat. Im Strafgesetzbuch steht: Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein kinderpornografisches Produkt herstellt, das ein »tatsächliches Geschehen wiedergibt«.
Das Gesetz ist natürlich deutlich älter, als es die Smartphones sind. Und genau darin besteht das Problem, meint die Psychologin Julia von Weiler vom Kinderschutzverein »Innocence in Danger«..."