Grundschule in Lichtenberg stellt digitalen Unterricht vorerst ein
"Eine Berliner Grundschule hat den digitalen Unterricht sicherheitshalber komplett eingestellt, auch für Schüler in Quarantäne. Auslöser war eine Rüge durch die Datenschutzbeauftragte. Die sieht Probleme bei der Nutzung von Anwendungen.
Eine Grundschule in Berlin-Lichtenberg hat digitalen Schulunterricht komplett eingestellt - obwohl sich aktuell zwei Klassen in Quarantäne befinden. Die Kinder werden mit Kopien und anderen analogen Lernmitteln versorgt. »Es gibt keine Rechtssicherheit, die uns besagt: Das dürfen Sie nutzen«, begründet die Direktorin der Grundschule* gegenüber rbb 24 das Vorgehen. Damit bezieht sie sich auf digitale Anwendungen - Lernplattformen oder Videokonferenz-Tools für den Schulunterricht. »Den digitalen Schulunterricht haben wir erstmal auf Eis gelegt - solange wir nicht Schwarz auf Weiß haben, womit wir wirklich arbeiten können.«
Schule sucht nach geeigneten digitalen Anwendungen
Mit dem Corona-Lockdown im März erstellt die Schule nach eigenen Angaben ein Medienkonzept; auch in der unterrichtsfreien Zeit wird daran gearbeitet, Schülerinnen und Schüler aus der Ferne zu Hause unterrichten zu können. Bei der Recherche nach Lerntools stößt die Schule auf die Anwendung »Lernraum Berlin« [lernraum.berlin.de] - eine Anwendung, die die Senatsverwaltung für Bildung kostenfrei zur Verfügung stellt und die Vermittlung von Lerninhalten ermöglichen soll.
Die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin, Maja Smoltczyk, empfiehlt »Lernraum Berlin« jedoch nicht, sondern äußert Bedenken, wie der »Tagesspiegel« im Frühjahr berichtete. Bis heute gibt es keine Empfehlung durch die Datenschutzbeauftragte für dieses Lerntool.
Datenschutzbeauftragte rügt Schule
Die Grundschule schaut sich also weiter um und kommt auf »Padlet«, eine Art digitale Pinnwand, und »Microsoft Teams«, ein Videokonferenz-Tool, sie verschickt Einverständniserklärungen zur Nutzung an die Eltern - und handelt sich damit Probleme ein: Ein Elternteil beschwert sich, schaltet die Datenschutzbeauftragte ein. Daraufhin erhält die Grundschule eine Verwarnung - wegen »datenschutzwidriger Nutzung der Software«, wie die Datenschutzbeauftragte rbb 24 am Dienstag mitteilt, und weil die Einwilligungserklärungen, die die Eltern ausfüllen müssen, nicht korrekt gewesen sein sollen. Ein entsprechendes Schreiben der Datenschutzbeauftragten liegt rbb 24 vor..."