DigitalPakt Schule - Die Mittel heiligen den Zweck

Schulträger können Mittel aus dem DigitalPakt Schule rascher abrufen, weil der Bund beim Antragsverfahren auf die obligatorischen Medienentwicklungspläne verzichtet. Diese können nachgereicht werden.
Der Bund ermöglicht den Ländern und Schulträgern ein praktikableres Antragsverfahren zur Umsetzung des DigitalPakts Schule: Zukünftig können Schulträger ihre Anträge zunächst ohne Medienentwicklungsplan stellen und müssen diesen erst mit der Abrechnung der Maßnahme vorlegen... 

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