Gesetzentwurf in Österreich: Kinder sollen nach Schulabmeldung zum verpflichtenden Reflexionsgespräch

Wer sein Kind nicht in die Schule schicken will, dem werden nicht allzu viele Steine in den Weg gelegt – denn der Unterrichtspflicht kann man hierzulande auch zu Hause nachkommen, eine einfache Abmeldung reicht hierfür. Wie oder ob die Kinder dann zu Hause unterrichtet werden, wird in der Praxis nicht überprüft. Allerdings muss das Kind am Ende des Schuljahres eine Prüfung bestehen, sonst wird es vom häuslichen Unterricht von den Behörden wieder ab- und in der Schule angemeldet... 

Quelle: Den ganzen Artikel finden Sie auf => DER STANDARD, Autorin Vanessa Gaigg