Gesetzentwurf in Österreich: Kinder sollen nach Schulabmeldung zum verpflichtenden Reflexionsgespräch
Wer sein Kind nicht in die Schule schicken will, dem werden nicht allzu viele Steine in den Weg gelegt – denn der Unterrichtspflicht kann man hierzulande auch zu Hause nachkommen, eine einfache Abmeldung reicht hierfür. Wie oder ob die Kinder dann zu Hause unterrichtet werden, wird in der Praxis nicht überprüft.