Drohnen: Datenschutz mit dem Luftgewehr

"Wer über Nachbars Garten mit einer Kameradrohne fliegt, riskiert nicht nur empfindliche Bußgelder von Datenschutzbehörden. Ein sächsisches Gericht hat jetzt einen Mann freigesprochen, der eine Drohne mit dem Luftgewehr abgeschossen hatte. Ein professioneller Drohnenpilot warnt vor einem »zweifelhaften Urteil« und potenziellen Nachahmern.
Das Amtsgericht Riesa hat einen Mann freigesprochen, der mit einem Luftgewehr eine Drohne über seinem Garten abgeschossen hatte. Neben dem Mann waren noch seine beiden kleinen Töchter im Garten gewesen als die Kamera-Drohne auftauchte. Der drohnenfliegende Nachbar, dessen Fluggerät abstürzte, zeigte daraufhin den Schützen wegen Sachbeschädigung an und wollte 1.500 Euro von ihm haben."

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► Zur Drohnen-Rallye der Universität zu Köln auf dem #DED19.