Restrisiko

Verwaltungsgericht: Lehrer müssen zurück in die Schule – auch wenn im Unterricht ein Restrisiko für eine Corona-Infektion besteht

Lehrer müssen auch ohne einen »bis ins Letzte« ausgefeilten Hygieneplan in die Schulen zurückkehren. Das Frankfurter Verwaltungsgericht lehnte ein sogenanntes Eilrechtsschutzbegehren einer Grundschullehrerin ab. Sie hatte erreichen wollen, dass dem Land untersagt wird, sie zum Präsenzunterricht heranzuziehen, solange noch ein Risiko auf eine Corona-Infektion besteht.