EuGH-Urteil zum Urheberrecht - Quellenangabe reicht nicht
► Eine Schule veröffentlichte auf ihrer Seite ein Referat samt Foto, ohne den Fotografen um Erlaubnis zu fragen. Das Foto hatte eine Schülerin von einer anderen Webseite kopiert.
► Der Europäische Gerichtshof wollte auch für Schulen keine Ausnahme gelten lassen.
Auch wenn ein Foto im Internet frei zugänglich ist, kann es nicht ohne neue Zustimmung des Fotografen auf einer anderen Website veröffentlicht werden. Das bedeutet: Wer ohne Erlaubnis Bilder von anderen Webseiten auf seine Seite stellt, verletzt Urheberrecht - auch wenn er dabei die Quelle angibt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden.