Besitz von Bildern von Kindesmissbrauch mit Lehrerberuf unvereinbar

"Wer Aufnahmen besitzt, auf denen Kinder sexuell missbraucht werden, darf kein verbeamteter Lehrer mehr sein. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Bedeutet der Besitz von Bildern von sexueller Gewalt gegen Kinder für Lehrer zwangsläufig den Jobverlust? Bislang haben sich zwei Berliner Pädagogen erfolgreich dagegen gewehrt. Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht: Wer wegen solcher Aufnahmen verurteilt wird, kann in aller Regel nicht verbeamteter Lehrer bleiben. Diese Straftat sei mit dem Lehrerberuf unvereinbar, entschied das Gericht. Die jeweils zu Geldstrafen verurteilten Männer werden demnach aus dem Beamtenverhältnis entlassen (Az. BVerwG 2 C 3.18 und BVerwG 2 C 4.18). 

Die Disziplinarklagen des Landes Berlin waren zuvor vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg noch erfolglos geblieben. Das OVG begründete dies damit, dass es sich um Fälle im unteren Bereich der Straftat handle. Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sei daher als disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme ausgeschlossen.

Das Bundesverwaltungsgericht hob die Urteile der Vorinstanzen nun nach der vom Land eingelegten Revision auf. In beiden Fällen sei die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis angemessen..."

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