Ein Avatar im Klassenraum
Schülerinnen und Schüler können die Schule unter Einhaltung von Regeln wie der Maskenpflicht besuchen. Ganz besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind allerdings chronisch erkrankte Kinder und Jugendliche. Sie haben ein erhöhtes Infektionsrisiko, können schwer erkranken und dürfen deswegen nicht in die Schule kommen.