Lehrer mit Nazi-Tattoos rechtmäßig gekündigt
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tätowierungen für wirksam erklärt. Die Tattoos lassen auf eine »fehlende Verfassungstreue« schließen.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen, wie sie in rechtsradikalen Kreisen verwendet werden, für wirksam erachtet. Das Gericht wies somit die Klage des Lehrers gegen seine Kündigung ab...